Blau-Gold-Club am Maschsee im HRC von 1880 e.V. StartseiteStartseite
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GC

Corona-Regelung ab dem 3.4.2022 - FFP2-Pflicht bleibt bestehen

02.04.2022  ·  Gesamtclub
ab dem 3.4.2022 entfallen durch die politischen Beschlüsse sämtliche bisher vorhandenen Einschränkungen für Sportanlagen. Dies bedeutet, dass es ab dem 3.4.2022 für den HRC
  • keine "Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19"
  • keinen "Hygieneplan"
mehr geben wird.

Somit entfallen auch die Kapazitätsbeschränkungen für sämtliche Räume sowie die Notwendigkeit (und Möglichkeit) der Buchung von Terminen im Indoor-Bereich über terminland.de.

Was bleibt bestehen?
  • Der Clubvorstand hält auf Basis des Hausrechts die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Gebäude vorerst aufrecht (außer bei der Sportausübung). Dies erscheint uns vor dem Hintergrund der aktuell noch äußerst hohen Ansteckungsgefahr sinnvoll. Außerdem möchten wir mit einer eindeutigen Regelung denkbare Konflikte zwischen Mitgliedern vermeiden. Sobald die Infektionszahlen deutlich sinken, werden wir diese Regelung aufheben und Euch informieren.
  • Für die Ruderabteilung bleibt die Pflicht zur Reinigung der Griffe von Skulls/Riemen, die wir erstmalig durch die Pandemie eingeführt haben, bestehen. Die Ruderordnung wurde entsprechend aktualisiert. Zum Saisonbeginn empfehlen wir allen Mitgliedern, ohnehin noch mal einen Blick in die Ruderordnung zu werfen .

Der Vorstand
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Regelungen zum Sportbetrieb im Zusammenhang mit COVID-19

04.03.2022  ·  Gesamtclub
1. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).

2. Tanzen und Saal:
  • Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.

3. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
  • Für: Kraftraum, Ergometerbereich 1. OG, Ergometer Bootshallen muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.
  • Ausnahmen: Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Breiten-sport (inkl. Alte Herren)
  • Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 3 genannten Sportbe-reiche für die Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.

4. Nutzung externer Räumlichkeiten:
  • Sporthallen: Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt der Hygieneplan der entsprechenden Sporthalle.
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters.

Der Vorstand
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Hygieneplan

04.03.2022  ·  Gesamtclub
Allgemein:
  • Das Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske ist verpflichtend:
  • Innerhalb des Clubhauses (inkl. Bootshallen), außer beim Duschen.
  • Beim Rein- bzw. Raustragen der Boote in die/aus der Bootshalle.
  • Während der sportlichen Betätigung ist die Mund-Nasen-Bedeckung in einem persönlichen wiederverschließbaren Plastikbeutel zu verstauen und mitzuführen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht frei liegen gelassen werden.
  • Die Entsorgung gebrauchter Mund-Nasen-Bedeckungen findet zuhause statt.
  • Kinder unter 14 Jahren müssen mindestens einen OP-Mundschutz tragen und sind von der Pflicht zur FFP2-Maske ausgenommen.
 
  • Die Mindestabstände von mind. 1,5 m sind vor allem in den Sanitärbereichen dann ein-zuhalten, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung beim Duschen vorrübergehend nicht getragen werden kann.
  • Bitte mischt eigenständig Seifenlauge in den Eimern an.
  • Die Fenster der Umkleiden und Duschen sind auf Kippstellung zu halten.

Rudern (inkl. Ruderbecken):
  • Jedes Boot ist nach dem Training neben der üblichen Reinigung zusätzlich vom Bereich Rollsitz bis zum Bereich Stemmbrett innen und auf Höhe der Gondelleiste mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Skulls/Riemen sind vor und nach dem Training an den Griffen mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Werkzeug ist nach der Benutzung ebenfalls mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Lenkräder, Gashebel und Sitze der Motorboote sind nach der Fahrt mit Seifenlauge zu reinigen.

Tanzen:
  • Die Fenster sind während des Trainings mindestens auf Kippstellung zu halten.
  • Nach dem Training sind zusätzlich alle drei Schiebetüren für 15 Minuten zu öffnen und anschließend durch den verantwortlichen Trainer wieder zu verschließen (dabei ist die Musik unbedingt auszustellen).
  • Musikanlage: Nach dem Training sind alle Bedienelemente zu reinigen.

Kraftraum/Ergobereich/Ruderbecken:
  • Ergometer, Fahrräder, Hantelstangen und Gewichte sind nach jeder Benutzung mit der bereitgestellten Seifenlauge zu reinigen, insbesondere Griff und Sitz. Die Displayeinheit der Ergometer ist nur mit einem feuchten Tuch zu reinigen.
  • Alle Liegeflächen (d.h. Hantelbänke, Matten, Sitzflächen) sind nur mit einem aufgelegten Handtuch zu benutzen und sind im Anschluss ebenfalls mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Im benutzten Raum sind während des Sportbetriebs die Fenster mindestens auf Kippstellung zu öffnen. Nach Beendigung des Sportbetriebs bleiben die Fenster noch 15 Minuten zum Lüften geöffnet, bitte anschließend die Fenster wieder schließen.

Kontaktnachverfolgung:
  • Indoorsportbereiche: freiwillige Registrierung über die Corona-Warn-App in folgen-den Räumen: Kraftraum, Ruderbecken, Tanzsaal.

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Zutritt zum Gebäude und Gelände auf Basis der "3G-Regel"

24.02.2022  ·  Gesamtclub
Der HRC gestattet das Betreten des Vereinsgeländes und -gebäudes (Sportanlage) sowie die Sportausübung nur Personen, die vollständig geimpft sind, genesen sind oder einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen SARS-CoV-II-PoC-Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test nachweisen.

Folgende Ausnahmen gelten:
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen zuletzt für die Schule durchgeführten negativen Test nachweisen.

1. Erbringung der Nachweise vor erstmaligem Betreten des Clubhauses bzw. vor der Sportausübung:
  • 2G-Nachweis: Einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung sowie der Auffri-schungsimpfung (sog. "Booster") per E-Mail: Scan des vollständigen Impfpasses, Genesenen-nachweises oder Screenshot aus der CovPass-App/Corona-Warn-App an die E-Mailadresse E-Mail schreiben. Alternativ einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung durch Vorzeigen der entsprechenden Dokumente: zu den Geschäftszeiten des Clubbüros nach vorheriger Terminabsprache unter E-Mail schreiben.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Sofern erfolgt, Nachweis des zuletzt für die Schule durchgeführten Tests durch Zusenden eines Fotos der Testkassette an E-Mail schreiben. Die Testkassette dazu mit Vorname, Name und Datum des Tests beschriften.

2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Te-lefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
  • Gäste im Sportbetrieb (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter E-Mail schreiben anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt.
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).


3. Rudern auf dem Wasser:
  • Dokumentationspflicht: Alle Fahrten sind zwingend mit Vornamen und Nachnamen aller Mannschaftsmitglieder (gilt auch für Gäste) im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen.

4. Tanzen und Saal:
  • Maximale Personenkapazität im Saal: 8 Paare oder 16 Personen plus maximal zwei Trainer
  • Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über folgenden Link: https://www.terminland.de/hrc1880/


5. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
  • Für:
  • Kraftraum
  • Ergometerbereich 1. OG
  • Ergometer Bootshallen
  • Muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über folgenden Link: https://www.terminland.de/hrc1880/
  • Ausnahmen:
  • Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Breiten-sport (inkl. Alte Herren)
  • Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 5 genannten Sportbereiche für die Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
  • Es gelten folgende Kapazitätsbegrenzung:
  • Ruderbecken: 3 Personen
  • Kraftraum EG: 8 Personen
  • Ergometerbereich über Kraftraum: 8 Personen
  • Ergometer Outdoor:
  • Halle 3: 4 Personen
  • Halle 4: 4 Personen
  • Die Ergometer können unter Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Bootsplatz aufgestellt werden (Behinderung des Ruderbetriebes vermeiden).

6. Nutzung externer Räumlichkeiten:
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Ruderabteilung in angemieteten städtischen Sporthallen ist ebenfalls nur entsprechend der "3G-Regel" möglich. Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt jedoch der Hygieneplan der entsprechenden Sporthalle.
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters unter 3G-Bedingungen.

Der Vorstand

Der Vorstand
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Hygieneplan

24.02.2022  ·  Gesamtclub
Allgemein:
  • Die Mindestabstände von mind. 1,5 m sind möglichst einzuhalten.
  • Das Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske ist verpflichtend:
  • Innerhalb des Clubhauses (inkl. Bootshallen), außer beim Duschen.
  • Beim Rein- bzw. Raustragen der Boote in die/aus der Bootshalle.
  • Während der sportlichen Betätigung ist die Mund-Nasen-Bedeckung in einem persönlichen wiederverschließbaren Plastikbeutel zu verstauen und mitzuführen.
  • Mund-Nasen-Bedeckungen dürfen nicht frei liegen gelassen werden.
  • Die Entsorgung gebrauchter Mund-Nasen-Bedeckungen findet zuhause statt.
  • Kinder unter 14 Jahren müssen mindestens einen OP-Mundschutz tragen und sind von der Pflicht zur FFP2-Maske ausgenommen.
 
  • Reinigungsmittel steht in den jeweiligen Sportbereichen bereit. Bitte mischt eigenständig Seifenlauge in den Eimern an.
  • Die Umkleiden und Duschen dürfen unter Beachtung des Mindestabstandes verwendet werden. Zusätzlich darf sich pro Raum nur eine maximale Anzahl an Personen aufhalten:
  • Umkleide Damen: 6 Personen
  • Umkleide Herren (klein): 3 Personen
  • Umkleide Herren (Raum neben der Toilette: 2 Personen)
  • Umkleide Herren (Raum mit Fenstern: 6 Personen)
  • Dusche Damen: 2 Person
  • Dusche Herren: 4 Personen
  • Die Fenster der Umkleiden und Duschen sind auf Kippstellung zu halten.

Rudern (inkl. Ruderbecken):
  • Jedes Boot ist nach dem Training neben der üblichen Reinigung zusätzlich vom Bereich Rollsitz bis zum Bereich Stemmbrett innen und auf Höhe der Gondelleiste mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Skulls/Riemen sind vor und nach dem Training an den Griffen mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Werkzeug ist nach der Benutzung ebenfalls mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Lenkräder, Gashebel und Sitze der Motorboote sind nach der Fahrt mit Seifenlauge zu reinigen.

Tanzen:
  • Im Tanzsaal sind während des Sportbetriebs die Fenster mindestens auf Kippstellung zu halten.
  • Nach dem Training sind zusätzlich alle drei Schiebetüren für 15 Minuten zu öffnen und anschließend durch den verantwortlichen Trainer wieder zu verschließen (dabei ist die Musik unbedingt auszustellen).
  • Musikanlage: Nach dem Training sind alle Bedienelemente zu reinigen.

Kraftraum/Ergobereich/Ruderbecken:
  • Ergometer, Fahrräder, Hantelstangen und Gewichte sind nach jeder Benutzung mit der bereitgestellten Seifenlauge zu reinigen, insbesondere Griff und Sitz. Die Displayeinheit der Ergometer ist nur mit einem feuchten Tuch zu reinigen.
  • Alle Liegeflächen (d.h. Hantelbänke, Matten, Sitzflächen) sind nur mit einem aufgelegten Handtuch zu benutzen und sind im Anschluss ebenfalls mit Seifenlauge zu reinigen.
  • Im benutzten Raum sind während des Sportbetriebs die Fenster mindestens auf Kippstellung zu öffnen.
  • Nach Beendigung des Sportbetriebs bleiben die Fenster noch 15 Minuten zum Lüften geöffnet, bitte anschließend die Fenster wieder erschließen.

Verbindliche Dokumentationspflicht zur Kontaktnachverfolgung:
  • Rudern: Alle Fahrten sind mit Vornamen und Nachnamen aller Mannschaftsmitglieder im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen.
  • Indoorsportbereiche: freiwilliger Check-In/Check-Out über die Corona-Warn-App in folgenden Räumen: Kraftraum, Ruderbecken, Tanzsaal.

Der Vorstand
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GC

Hygieneplan für die Jahreshauptversammlungen des HRC

12.02.2022  ·  Gesamtclub
Hygieneplan für die Jahreshauptversammlungen des HRC von 1880 e.V.:
  1. 53. JHV der Tanzsportabteilung "Blau-Gold-Club" am 02.02.2022
  2. JHV der Jugendabteilung der Ruderabteilung am 12.02.2022
  3. 53. JHV der Ruderabteilung am 16.02.2022
  4. 142. JHV des Gesamtclubs am 23.02.2022

Entsprechend der Vorgaben der Nds. Corona-Verordnung mit Stand vom 01. Februar 2022 sind folgende Regeln einzuhalten:
 
  • Es werden die Daten der Teilnehmenden der Jahreshauptversammlungen aufgenommen, damit die Kontakte gegebenenfalls zurückverfolgt werden können.
  • Die Teilnehmer müssen vor Ort ein tagesaktuelles negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis aus einem Testzentrum oder einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der max. 3 Monate zurückliegenden vollständigen Genesung vorlegen (sog. 3G-Nachweis).
  • Das Tragen einer FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung ist sowohl auf dem Außengelände als auch beim Betreten aller Räume des Clubhauses dauerhaft verpflichtend.
  • Während der gesamten Dauer der Jahreshauptversammlungen ist ein fester Sitzplatz einzunehmen.
  • Während der gesamten Dauer der Jahreshauptversammlungen dürfen Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.

Der Vorstand
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TA

Hygieneplan für die Jahreshauptversammlung

30.01.2022  ·  Tanzsportabteilung
Hygieneplan für die Jahreshauptversammlungen des HRC von 1880 e.V.:
1. 53. JHV der Tanzsportabteilung "Blau-Gold-Club" am 02.02.2022
  1. JHV der Jugendabteilung der Ruderabteilung am 12.02.2022
  2. 53. JHV der Ruderabteilung am 16.02.2022
  3. 142. JHV des Gesamtclubs am 23.02.2022

Entsprechend der Vorgaben der Nds. Corona-Verordnung mit Stand vom 15. Januar 2022 sind folgende Regeln einzuhalten:
 
  • Es werden die Daten der Teilnehmenden der Jahreshauptversammlungen aufgenommen, damit die Kontakte gegebenenfalls zurückverfolgt werden können.
  • Die Teilnehmer müssen vor Ort ein tagesaktuelles negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis aus einem Testzentrum oder einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes
    oder der max. 3 Monate zurückliegenden vollständigen Genesung vorlegen (sog. 3G-Nachweis).
  • Das Tragen einer FFP2-Maske als Mund-Nasen-Bedeckung ist sowohl auf dem Außengelände als auch beim Betreten aller Räume des Clubhauses dauerhaft verpflichtend.
  • Während der gesamten Dauer der Jahreshauptversammlungen ist ein fester Sitzplatz einzunehmen.
  • Während der gesamten Dauer der Jahreshauptversammlungen dürfen Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.







Der Vorstand

Dr. Frank Lübkemann
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Zutritt zum Gebäude und Gelände nur auf Basis der 2G-plus-Regel

23.12.2021  ·  Gesamtclub
Der HRC gestattet das Betreten des Vereinsgeländes und des -gebäudes (Sportanlage) sowie die Sportausübung ab dem 01.12.2021 ausschließlich geimpften und genesenen Personen mit einem negativen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) SARS-CoV-II-PoC-Antigen-Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test.

Folgende Ausnahmen gelten:
  • Personen mit vollständiger Impfserie und Auffrischungsimpfung (sog. "Booster") sind ab dem 4.12.2021 von der Testpflicht befreit.
  • Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die einen zuletzt für die Schule durchgeführten negativen Test oder einen tagesaktuellen negativen POC-Antigentest nachweisen.
  • Personen, die sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, müssen ein ärztliches Attest im Original vorlegen sowie einen tagesaktuellen negativen POC-Antigen-Test nachweisen.
  • Teilnahme an Mitgliederversammlungen.

1. Erbringung der Nachweise vor erstmaligem Betreten des Clubhauses bzw. der Sportausübung:
  • 2G-Nachweis: Einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung sowie der Auffrischungsimpfung (sog. "Booster") per E-Mail: Scan des vollständigen Impfpasses, Genesenen-nachweises oder Screenshot aus der CovPass-App/Corona-Warn-App an die E-Mailadresse E-Mail schreiben. Alternativ einmaliger Nachweis von vollständiger Impfung oder Genesung durch Vorzeigen der entsprechenden Dokumente: zu den Geschäftszeiten des Clubbüros nach vorheriger Terminabsprache unter E-Mail schreiben.
  • 2G-plus: zusätzlich der Nachweis eines tagesaktuellen PoC-Tests aus einem Testzentrum o.Ä. an die E-Mailadresse E-Mail schreiben; ein Selbsttest ist nicht ausreichend.
  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Nachweis des zuletzt für die Schule durchgeführten Tests durch Zusenden eines Fotos der Testkassette an E-Mail schreiben. Die Testkassette dazu mit Vorname, Name und Datum des Tests beschriften.
  • Medizinische Kontraindikation/Studienteilnahme: Einreichung eines ärztlichen Attests im Original per Brief (kasten) sowie dann an jedem Nutzungstag ein Nachweis eines tagesaktuellen POC-Antigen-Tests aus einem Testzentrum per Weiterleitung des Testergebnisses an E-Mail schreiben.

2. Nutzung des Clubgeländes und des Clubhauses:
  • Jedes Mitglied ist verpflichtet sicherzustellen, dass die persönlichen Mitgliedsdaten (Anschrift, Te-lefonnummer, E-Mailadresse) im Mitgliederregister aktuell sind.
  • Gäste im Sportbetrieb (d.h. Personen, die nicht Mitglied im HRC sind) müssen sich vor der ersten Sporteinheit per E-Mail unter E-Mail schreiben anmelden und folgende Angaben übermitteln: Vorname, Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail. Mit der Anmeldung wird der Speicherung der Daten für die notwendige Dauer zugestimmt.
  • Der Hygieneplan ist unbedingt einzuhalten (gesondertes Dokument).

3. Rudern auf dem Wasser:
  • Dokumentationspflicht: Alle Fahrten sind zwingend mit Vornamen und Nachnamen aller Mannschaftsmitglieder (gilt auch für Gäste) im elektronischen Fahrtenbuch einzutragen.

4. Tanzen und Saal:
  • Elektronische Erfassung der Kontaktdaten mittels "einchecken" entweder über die Luca-App oder die Corona-WarnApp sowie über ein Kontaktformular ist Pflicht (siehe Hygienekonzept).
  • Maximale Personenkapazität im Saal: 8 Paare oder 16 Personen plus maximal zwei Trainer.
  • Für das sog. "Freie Training" muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link.


5. Ergometerbereich (Indoor und Outdoor), Kraftraum und Ruderbecken:
  • Für Kraftraum, Ergometerbereich (1.OG ), Ergometer Bootshallen, muss zwingend vorab online eine Nutzungszeit gebucht werden. Dies erfolgt über den per Rundmail versendeten Link (Terminland).
  • Ausnahmen: Training der Gruppen Leistungssport, 2. Wettkampfebene, Ruder-Bundesliga, Jugendabteilung, Breitensport (inkl. Alte Herren). Während der Trainingszeiten dieser Gruppen sind alle unter Nr. 5 genannten Sportbereiche für die jeweilige Gruppe reserviert. Individuelles Training ist parallel nicht möglich.
  • Es gelten folgende generelle Kapazitätsbegrenzungen:
  • Ruderbecken: 3 Personen
  • Kraftraum EG: 8 Personen
  • Ergometerbereich über Kraftraum: 8 Personen
  • Ergometer Outdoor: Halle 1: 2 Personen, Halle 2: 2: Personen, Halle 3: 4 Personen
  • Die Ergometer können unter Einhaltung des Mindestabstands auch auf dem Bootsplatz aufgestellt werden (Behinderung des Ruderbetriebes vermeiden).

6. Nutzung externer Räumlichkeiten:
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Ruderabteilung in angemieteten städtischen Sporthallen ist ebenfalls nur entsprechend der "2G+-Regel" möglich. Bezüglich des Tragens einer FFP2-Maske in den Fluren, Umkleiden und Sanitärbereichen gilt jedoch der Hygieneplan der entspre-chenden Sporthalle.
  • Die Teilnahme an Sportangeboten der Tanzabteilung in angemieteten Tanzsälen erfolgt nach Hygieneplan des jeweiligen Vermieters unter 2G+-Bedingungen.

Der Vorstand
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…and the winner is: Der Verein!

04.11.2021  ·  Gesamtclub
Festliche Siegesfeier und Jubiläumsehrungen im Saal am Maschsee

Dieser Abend war ein Abend der Zahlen, der Plätze und Platzierungen: Mehr als 40 Sportler*innen durften sich noch einmal feiern lassen für Leistungen im zu Ende gehenden Jahr.

Trotz mancher Einschränkungen, trotz Home-Training konnten die Sportler*innen auf einigen Wettkämpfen ihre Leistungen zeigen und wurden mit manch guten Platzierungen für ihren Trainingseinsatz belohnt.

Junge Weltmeister sind ebenso dabei wie erfahrene internationale Starterinnen und echte Rookies.

Mit ihnen zusammen wurden langjährige Mitglieder geehrte, mehr als 500 Jahre Vereinszugehörigkeit kamen so zusammen.


Clara Langfermann
Die jüngste Siegerin: Clara Langfermann, Landessiegerin, aus dem Kinderrennsport hat künftig eigenes Werkzeug dabei.


Sydney Garbers und Timo Strache
Die Weltmeister dieses Jahres: Timo Strache (re) und Sydney Garbers (li), die in Plovdiv mit einer Bootslänge der Konkurrenz im JM4X davonfuhren,.


Lukas Feld, Janka Kirstein, Marie Arnold, Thorsten Zimmer
Janka Kirstein und Marie Arnold seit Jahren international am Start für den HRC, mit Trainer Thorsten Zimmer (re.) und Moderator Lukas Feld (li)


Pascal Geißler, Salim Neumann, Timm Eichenberg
Dank an die scheidenden Trainer Pascal Geißler (Junioren B) und Salim Neumann (Kinderrennsport)


Dirk Brebbermann, Ulrike Rensinghoff, Nils Pfullmann
Ehrungen, Ehrungen, Ehrungen: 25 Jahre Mitliedschaft von Dirk Brebbermann, Ulrike Rensinghoff, Nils Pfullmann und Tobias Kühne (nicht im Bild)


Claudia Hassmann, Brigitte Thoms, Hendrik Schlaab
120 Jahre Rudersport im HRC: Claudia Hassmann, Brigitte Thoms, Hendrik Schlaab


Reinhold Boye, Timm und Adolf Bolte
Für 60 Jahre Mitgliedschaft wird Reinhold Boye (li) von Adolf Bolte (re) geehrt, Timm Eichenberg übergibt die Urkunde.


Jürgen Thoms und Timm Eichenberg
Timm Eichenberg ehrt Jürgen Thoms für 65 Jahre im HRC


Günther Lehr und Ulrich Powitz
Günther Lehr (li) und Ulrich Powitz (re) bringen zusammen weitere 130 Jahre auf die Tafel


Gruppenbild
Alle auf einmal: Gruppenbild der Sieger, fast alle….

Und am Ende wird gefeiert…

… and the winner is: der Verein!

Uwe Keller-Denecke
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Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung

18.10.2021  ·  Gesamtclub
Einladung zur Außerordentlichen Hauptversammlung des
Hannoverschen Ruder-Clubs von 1880 e.V.
  • Gesamtclub

am:
  • Freitag, 29.10.2021
Ort:
  • Hannoverscher Ruder-Club von 1880 e.V., Karl-Thiele-Weg 21, 30169 Hannover
Beginn:
  • 18:00 Uhr

Tagesordnung:
 
  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen und fristgerechten Einladung
 
  1. Beschlussfassung über eine Redezeitbegrenzung
 
  1. Beschlussfassung über die Einführung der "2-G-Regelung" gemäß "Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)" vom 7. Oktober 2021 auf dem gesamten Vereinsgelände (Bootshaus und -platz sowie Clubräume, insbesondere Kraftraum, Ruderbecken, Saal, Umkleiden, Sanitäreinrichtungen und Flure) mit Ausnahme der Teilnahme an Mitgliederversammlungen
 
  1. Verschiedenes

Die Veranstaltung findet unter den zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Bedingungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung statt. Wir bitten um optionale Anmeldung zur Versammlung zwecks Vorbereitung der Liste zur Kontaktdatenerfassung gem. der Niedersächsischen Corona-Verordnung. Hinweise dazu sowie der Anmeldelink werden spätestens am Vortag der Veranstaltung unter www.hrc1880.de veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

Aktualisierung am 29.10.2021

Entsprechend der Vorgaben der "Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung)" vom 7. Oktober 2021 sind folgende Regeln einzuhalten:
 
  • Es werden die Daten der Teilnehmenden der Außerordentlichen Hauptversammlung aufgenommen, damit die Kontakte gegebenenfalls zurückverfolgt werden können.
  • Die Teilnehmer müssen vor Ort ein tagesaktuelles negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis aus einem Testzentrum oder einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes oder der max. 6 Monate zurückliegenden vollständigen Genesung vorlegen (sog. 3G-Nachweis).
  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske, d.h. OP-Maske oder FFP2) ist verpflichtend:
  1. beim Betreten aller Räume des Clubhauses verpflichtend, d. h. insbesondere das Betreten der Bootshallen, des Treppenhauses, die Nutzung von Sanitäreinrichtungen und der Umkleiden.
  2. beim Betreten des Versammlungsortes während der gesamten Dauer der Außerordentlichen Hauptversammlung.

Sebastian Proske
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